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Der Vorstand der Deutschen Kontaktallergie-Gruppe
(DKG) nimmt die in den letzten Monaten zum Teil sehr emotional
geführte Diskussion zur Amalgam-Allergie (Quecksilber-Allergie) zum
Anlaß zu folgender Stellungnahme:
Quecksilber-Allergien
können Ausdruck einer Typ-IV-Allergie (Kontaktallergie) sein.
Epikutantestungen mit den verschiedenen Quecksilber-Verbindungen zum
Nachweis einer Typ-IV-Allergie zeigen wechselhafte, nicht immer
reproduzierbare Ergebnisse. Der Epikutantest sollte mit standardisiertem
Quecksilber(II)-amidchlorid in Vaseline (1 %) und Amalgam in Vaseline (5
%) durchgeführt werden. Zu fordern sind eine 24- bzw.
48-h-Expositon sowie Spätablesungen (mindestens 72 h). Wegen
vielfältiger morphologischer Reaktionsmöglichkeiten ist die
Testung nur von erfahrenen, dermatologisch versierten Allergologen
durchzuführen. Zur Beurteilung einer Testreaktion sind Kenntnisse
über die Testmodalitäten erforderlich. Jeder Eintrag in einen
Allergie-Paß ist hinsichtlich der klinischen Relevanz des
Testbefundes zu präzisieren. Sind eindeutige allergische
(ekzematöse) Reaktionen auf anorganisches
Quecksilber(II)-amidchlorid (1 % Vas.) und/oder Amalgam (5 % Vas.) im
Epikutantest nachweisbar, dann ergeben sich hieraus drei mögliche
Folgerungen:
Es bestehen keine charakteristischen klinischen
Bilder wie Kontaktstomatitis, Gingivitis, Lichen ruber der
Mundschleimhaut, rezidivierende aphthöse Veränderungen: die
Amalgam-Füllungen können belassen werden.
Eine der genannten Diagnosen besteht, und es erscheint
ein zeitlicher bzw. topographischer Zusammenhang mit einer
Amalgam-Versorgung möglich: Die Füllungen sollten ersetzt
werden. Auch sollte jeder weitere Kontakt mit Quecksilber-Verbindungen
unterbleiben.
In den sehr seltenen Fällen von
urtikariell-exanthemischen oder akuten ekzematösen
Hauterscheinungen, die in unmittelbarerm zeitlichen Zusammenhang mit
neuen Amalgam-Füllungen auftreten und unter adäquater Therapie
innerhalb weniger Wochen nicht abheilen, ist gleichermaßen zu
verfahren.
Bei einer zukünftigen Kavitäten-Versorgung
ist in jedem Fall vorsichtshalber auf Amalgam zu verzichten.
Allergische Reaktionen auf Phenylquecksilberborat oder -acetat oder auf andere organische Quecksilber-Verbindungen (z.B. Thiomersal) sind allenfalls vage Hinweise, daß auch eine Allergie gegen anorganisches Quecksilber vorliegen könnte. Dies bedarf aber der Bestätigung durch Teste mit den eingangs genannten Substanzen. Bleiben diese negativ, ergeben sich keine Konsequenzen. Die alleinige Vorlage eines Allergie-Passes mit dem Hinweis auf eine Quecksilber-Allergie ist nicht ausreichend, um den Kostenersatz für alternative Füllungen zu begründen.